Verfassungsbruch von Seiten der Bundesregierung ist man gewohnt. Nun wurde eine neue Qualität erreicht – und kaum jemand reagiert.
Das Blog “Internet Law” verweist in einem aktuellen Eintrag sehr gut darauf, dass die aktuelle Bundesregierung erneut einen Verfassungsbruch begangen hat. Die mediale Reaktion bleibt aus. Die Reaktion im Netz ist nahezu inexistent, geht es doch darum, dass das “Zugangserschwerungs-Gesetz” nicht angewandt werden soll. Also genau das, was sich die Netzgemeinde wünscht. Dafür nehmen die Netzaktivisten sogar den Anfang vom Ende der parlamentarischen Demokratie in Kauf.
Seit dem 23. Februar 2010 ist das Zugangserschwerungs-Gesetz nun in Kraft. Doch nach allen Protesten im Netz und der erfolgreichsten Online-Petition aller Zeiten will die Regierung, laut eigener Aussage, das Gesetz nicht anwenden. Nachfolgende Gesetze werden mittlerweile im Bundestag gelesen, auch die Regierung will, neben den Oppositionsparteien, einen eigenen Entwurf einbringen, braucht dafür jedoch noch Zeit. Das lässt darauf schließen, dass es sich nicht um ein Einfaches (und kurzes) Aufhebungsgesetz handelt.
Doch was macht eine Regierung mit einem Gesetz, das per se die entsprechenden Stellen zwingt es anzuwenden? Ein Gesetz einfach so zu ignorieren dürfen staatliche Stellen ja nun auch nicht.
“Die Bundesregierung weist also eine Behörde an, ein in Kraft befindliches Gesetz nicht anzuwenden. Das ist ein in der Bundesrepublik einmaliger Vorgang und gleichzeitig der eklatanteste Verfassungsbruch den dieses Land bisher gesehen hat. Denn eine Regierung, die sich weigert Gesetze anzuwenden, stellt die parlamentarische Demokratie als solche in Frage.” (Quelle: Internet Law)
Um die Bedeutung dieses Vorgangs zu verstehen drehen wir die Argumentation, die zum Zugangserschwerungs-Gesetz geführt hat doch nur mal um. Man stelle sich vor, die Bundesregierung weise die Strafverfolgungs-Behörden per Erlass an, keine Kinderschänder mehr zu verfolgen. Oder keine Mörder. Oder keine Steuerhinterzieher. Der Aufschrei wäre riesig.
Von unserer Regierung erwarte ich nichts anderes. Enttäuscht bin ich von der fehlenden Reaktion in den Medien und der Bloglandschaft. Ruhe in Frieden Parlamentarische Demokratie. „Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ heißt es in Artikel 20 unseres Grundgesetzes.
Update:
Hier kann man den Text des Zugangserschwerungsgesetzes als pdf haben. Und hier (Ausgabe Nr. 6 aus 2010 vom 22.02.10) gibt es die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt lesen.
Update II:
Hier findet man den Text des Erlasses.
