Hintergrund: Leitlinien der Kirche zum Umgang mit Missbrauch

Die Regelungen, die innerhalb der katholischen Kirche den Umgang mit Missbrauch regeln, stammen aus dem Jahr 2002. Hier kann man erkennen, dass die Kritik von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger berechtigt ist.

Quelle: Schwarzwälder (Lizenz: cc-by-sa)

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“Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche”: Es wird angeraten, nachdem der Vorwurf langwierig intern geprüft wurde,  dem Geistlichen zur Selbstanzeige zu raten und gegebenenfalls Kontakt zur Staatsanwaltschaft zu suchen. Von einer Anzeige aus den Reihen der Kirche ist also nicht die Rede.

In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten zur Selbstanzeige geraten und ggf. das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht (vgl. I, 1).In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten – falls nicht bereits eine Anzeige vorliegt oder Verjährung eingetreten ist – zur Selbstanzeige geraten und je nach Sachlage die Staatsanwaltschaft informiert. Kontaktperson für die staatlichen Strafverfolgungsbehörden ist der vom Bischof Beauftragte (vgl. Leitlinie I, 1). (Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz)

Liest man die Leitlinien in Ruhe durch, so gibt sich die Kirche den Anschein, als sei es ihr einzig an Aufklärung und Opferschutz gelegen. Formulierungen wie sie oben zitiert wurden konterkarieren bei aufmerksamer Lektüre jedoch diesen Eindruck. Das gesamte Verfahren zeigt vor allem, dass die Kirche in ihrem Selbstverständnis solche Vorgänge zuallererst rein intern zu untersuchen wünscht – ohne Einflussnahme (oder schon Information) staatlicher Stellen.

Dies steht in der Tradition des Kanonischen Rechts (Kirchenrecht). Auch wenn weltliche Juristen die Ansicht vertreten, dass alleien der Staat das Rechtsmonopol habe, so wird diese Ansicht von Kirchenrechtlern nicht geteilt. Das staatliche Recht spreche der Kirche nicht das Recht ab ihre Angelegenheiten eigenständig ordnen zu dürfen.

Nach dem Verständnis der römisch-katholischen Kirche ist im Kanonischen Recht  göttliches und rein kirchliches Recht enthalten. Dabei gilt das göttliche Recht (ius divium) für alle Menschen verpflichtend, das rein kirchliche Recht (ius mere ecclesiasticum) nur für die Glieder der Kirche. Unterschiedliche Vorschriften wurden erst spät vereinheitlicht. Das katholische Kirchenrecht wurde vom 2. Vatikanischen Konzil an überarbeitet und liegt erst seit 1983 in der erneuerten Fassung des “Codex Iuris Canonici” (Link: Deutscher Texts des CIC) vor.

Die jahrelange Praxis des Verschweigens zeigt sich im aktuellen Fall um weit über 100 Opfer katholischer Geistlicher, die ausgehend vom Canisius-Kollegs aufgedeckt worden sind. Trotz aller Bekundungen ranghoher Kirchenvertreter wurde in den vergangenen Jahren die Praxis im Umgang mit derartigen Fällen nicht geändert. Erst eine Öffentlichmachung von Missbrauchsfällen zwingt die Kirche zur Stellungnahme. Eine proaktive Zusammenarbeit zur Aufklärung – oder gar zur Vorbeugung sieht anders aus.

“Ich erwarte von der katholischen Kirche konkrete Festlegungen, welche Maßnahmen für eine lückenlose Aufklärung ergriffen werden”, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger dem SPIEGEL.

Erzbischof Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, warf der Bundesjustizministerin Populismus und Polemik aufgrund ihrer Aussagen in einem Interview mit den Tagesthemen vor. Leutheusser-Schnarrenberger hatte erklärt, die Verantwortlichen sollten “endlich konstruktiv mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten, Hinweise geben, mit aufklären”. Die Vertreter der Kirche hätten bislang nicht den Eindruck erweckt, dass sie auch nur bei Verdachtsfällen mit den Strafverfolgungsbehörden konstruktiv zusammenarbeiten wollten. “Es ist leider bisher nicht ersichtlich, dass sie ein aktives Interesse an wirklich rückhaltloser und lückenloser Aufklärung gezeigt haben, und deshalb muss natürlich überall da, wo nicht verjährt ist, das ganz klar erfolgen”, sagte die Ministerin. (Quelle: welt.de)

Verständlich werden die Aussagen der Ministerin vor dem Hintergrund, dass Zollitsch in einer Presse-Erklärung zur Frühjahres-Vollversammlung erklärt hatte:

“Wir haben vor acht Jahren einen guten und entscheidenden Schritt nach vorne getan und Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger geschaffen. Wo immer nämlich ein  Verdacht vorliegt, muss es eine lückenlose und absolut transparente Aufklärung geben.”  (Quelle: PM DBK)

Vergleicht man dieses Statement nun mit dem Text von 2002, so wird erkenntlich, dass hier Nebelkerzen geworfen werden und versucht wird mit gebetsmühlenartiger Wiederholung einen Sachverhalt, nämlich fehlender Aufklärungswille innerhalb der katholischen Kirche, zu verschleiern.