Kommentar: BILD Dir Deine Kunstfreiheit

Herabsetzungen jedweder Art sind der Bild-Zeitung bekanntlich wesensfremd. Deshalb war sie sehr empört, als sie in zwei Werbespots eine Bild und ihre Leser herabsetzende Werbung der taz zu erkennen glaubte. (Quelle: sueddeutsche.de)

Kalle aus dem taz-Werbespot (Quelle: Screenshot)

(Quelle: Screenshot)

Es ist ein Kreuz mit der Ironie. Zynismus wird ja gemeinhin von Jedermann erkannt. Dies kann allwöchentlich bei beliebten Serien wie House M.D. erfahren werden. Die feinere Schwester des Zynismus hingegen, die Ironie, hat es da nicht so leicht. Dies ist auch den Kai Diekmann und seinen Untergebenen hinlänglich bekannt. Ein ironischer Werbespot der taz hatte nun schon vor geraumer Zeit die Gemüter bei Springer erregt – und so wurde gegen den Spot geklagt. Zwei Instanzen gaben der Bild-Zeitung recht, doch der Bundesgerichtshof schmetterte nun in letzter Instanz die Klage ab. Ein Sieg für die Kunst möchte man meinen. Ja die Spots (insgesamt waren es zwei preisgekrönte Werbefilmchen) gelten als Kunst. Zumindest im Verständnis von Jury und BGH. Dem Kunstverständnis der Bild hingegen scheinen Filmfigur Kalle und sein Kunde nicht zu entsprechen.

Im ersten Spot erscheint ein Mann in Jogginghose und Unterhemd vor einem als “Trinkhalle” bezeichneten Kiosk. “Kalle, gib mal Zeitung!” Auf die Antwort des Verkäufers “Is aus!” und die Gegenfrage “Wie aus?” schiebt Kalle die taz über den Tresen. Der Kunde: “Wat is dat denn?” und, nach einem Blick ins Blatt: “Mach mich nicht fertig, Du!” Schließlich das Happy End: Kalle gibt ihm doch seine Bild-Zeitung, beide lachen herzlich. Der Spot endet mit dem Slogan: “taz ist nicht für jeden. Das ist OK so.”

Springer, seit Jahren mit damit beschäftigt das Image der Bild zu verbessern, argumentierte daraufhin wie folgt:

  • Die Werbung zeichne ein vernichtendes Bild ihrer Leserschaft
  • Die intellektuellen Fähigkeiten würden extrem negativ dargestellt
  • Die soziale Struktur der Leser würde ebenfalls als viel zu schlecht vermittelt
  • Die Leser wären unterbelichtet und primitiv

Die Anwältin der taz hingegen vertrat die Ansicht, die Spots seien “etwas frech, aber funny” und durch die Grundrechte sowohl der Meinungs- als auch der Kunstfreiheit gedeckt. Dem folgte der BGH – und dem ist nichts hinzuzufügen.

Obwohl:

Wird der Spot durch den Aufriss der Bild-Zeitung wirklich besser? Oder gar lustiger? Ja mit der Ironie ist es so eine Sache. Meiner Meinung nach ist der Spot weder gut, noch lustig. Schön, das die taz die Meinungs- und Kunstfreiheit verteidigt. Schade nur, wenn dafür ein derart mageres Beispiel herhalten muss.

Zitat:

De gustibus et coloribus non esse disputandum.